Wer kann mir schnell helfen und nimmt mich ernst dabei?

Wenn Du dich entschieden hast, mit einem/einer professionellen Helfer:in über deine Probleme im Zusammenhang mit dem Game-/ Social-Media-/Streaming-Gebrauch zu sprechen, sollte jemand aufgesucht werden, der für dich gut und ohne längere Anmeldezeit erreichbar ist.

Dies können folgende Personen und Einrichtungen sein:

  • Der Hausarzt oder die Hausärztin
  • Eine (Sucht-)Beratungsstelle (die Nutzung der Angebote ist in der Regel kostenlos)
  • Spezialisierte Anlaufstellen in ganz Deutschland findest Du hier oder auf der Internetseite des Fachverbandes Medienabhängigkeit www.fv-medienabhaengigkeit.de

Grundsätzlich ist es für den Erstkontakt nicht ausschlaggebend, ob die erste Anlaufstelle spezialisiert ist für Fragen zur Gaming-/Social-Media-/Streaming-Sucht. Vielmehr geht es darum, im Gespräch das wirkliche Ausmaß der Problematik einzuschätzen, Entscheidungshilfe zu der Frage zu erhalten, ob eine weiterführende Therapie erforderlich ist oder ob das Nutzungsverhalten sich noch im „normalen“ Rahmen befindet und gegebenenfalls die angemessenen therapeutischen Maßnahmen gemeinsam zu beantragen.

Wenn Du Deine Nutzung von Social Media, Games oder Streaming-Diensten vorher schon einschätzen möchtest, kannst Du hier einen Selbsttest durchführen.

Eine Beratung? Eine Therapie? Wer führt das durch und wer bezahlt das?

Psychologische:r oder ärztliche:r Psychotherapeut:in

Das Erstgespräch bei einem/einer Psychiater:in oder einem/einer psychologischen/ärztlichen Psychotherapeut:in ist meistens kostenlos und ohne eine Überweisung möglich. Für Kinder und Jugendliche sind Kinder- und Jugendpsychiater:innen und -psychotherapeut:innen sowie psychologische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen zuständig (i.d.R. bis einschließlich 17 Jahre, bei entsprechender Indikation bis 21 Jahre). Für Erwachsene sind dann Psychiater:innen und ärztliche oder psychologische Psychotherapeut:innen zuständig. Besteht nach dem Erstgespräch der Wunsch, eine Therapie zu beginnen, stellt der/die Patient:in nach mindestens zwei Probesitzungen (probatorische Sitzungen) mit Hilfe des/der Therapeut:in zusammen einen Antrag bei der Krankenkasse. Hierfür ist dann ein sogenannter ärztlicher Konsiliarbericht (meist vom Hausarzt/der Hausärztin oder dem Kinderarzt/der Kinderärztin) erforderlich, bei der/die die betroffene Person vorstellig werden muss. Therapeut:innen, die kassenärztlich abrechnen, erhalten für ihre Behandlung Geld von der Krankenkasse der betroffenen Person. Die betroffene Person muss nichts von ihrem eigenen Geld dazuzahlen. Ob ein:e Therapeut:in kassenärztlich abrechnet, erfährt man über seine/ihre Internetseite oder einen Anruf bei der Praxis. Je nach Ausprägung der Problematik gibt es dann unterschiedliche Formen der Therapie.

Auch psychosoziale Beratungsstellen (z.B. Familien-, Lebens- oder Suchtberatungsstellen) können auf dem Weg aus der Sucht unterstützend tätig sein. Hier arbeiten Berater aus verschiedenen Berufsgruppen wie z.B. Sozialarbeiter:innen, Pädagog:innen und psychologische Psychotherapeut:innen. In der Regel ist eine Beratung kostenlos. Ein Konsiliarbericht oder ein Antrag bei der Krankenkasse sind hier nicht nötig.

Grundsätzlich stellen Hausärzt:innen oder Kinderärzt:innen eine hilfreiche erste Anlaufstelle dar, wenn Betroffene oder ihnen nahestehende Angehörige den Eindruck haben, dass ein gesundheitliches Problem vorliegt, das professioneller Unterstützung bedarf. Zusammen mit Ihnen kann dann überlegt werden, welche weiteren Schritte sinnvoll sind.

Wann ist ein:e Psychiater:in besonders sinnvoll?

Bei Psychiater:innen handelt es sich um Mediziner, die darauf spezialisiert sind, schwere psychische Erkrankungen medikamentös zu behandeln. Manche Psychiater:innen bieten selbst auch psychotherapeutische Sitzungen an. Bei einer exzessiven Nutzung digitaler Spiele, sozialer Medien oder Streaming-Diensten ist nicht zwingend eine Medikation notwendig. Sind die Begleitprobleme jedoch so schwerwiegend, dass sie durch psychotherapeutische Gespräche allein nicht gelindert werden können, kann die zusätzliche Einnahme von Medikamenten für den Weg der Besserung sehr hilfreich sein. Die Behandlung bei dem/der Psychiater:in wird ebenfalls meistens von der Krankenkasse übernommen.